Suche

+49 212870460

info@waagen-muetze.de

Suche

Eichung von Waagen

Unserer Techniker führen die Kalibrierung Ihrer Waagen fachgerecht durch. Das kann unabhängig, aber auch zusammen mit der Wartung Ihrer Waagen erfolgen. Als von der Landeseichdirektion für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland befugter Instandsetzerbetrieb können Sie sich auf den hohen Qualitätsstandard unserer Dienstleistung verlassen.

Eichung für Ihre Waagen:

  • Eichbegleitung Ihrer Waagen
  • Verwendung unserer Gewichtsnormale mit dem entsprechenden
  • Prüfmittelnachweis
  • Justage Ihrer Waage
  • Kompletter Kalibrierservice für Waagen aller Art und Fabrikate
  • Terminierung mit dem zuständigen Eichamt
  • Erstellen des schriftlichen Eichantrages für Ihre Waagen
  • Vorstellung zur Eichung Ihrer Waagen mit unseren Service-Technikern und den Gewichtsnormalen in Begleitung des Eichbeamten
  • In unserer Zentrale finden regelmäßige Hauseichungen statt – bringen Sie uns einfach Ihre Waagen, nach Terminvereinbarung
  • Prüfmittelnachweis der verwendeten Gewichsnormale
  • Übernahme der Terminüberwachung für Ihre Waagen und rechtzeitiger
  • Kontakt vor Fälligkeit von Wartung, Eichung und Kalibrierung

Waage eichen lassen?
Rufen Sie uns an unter + 49 212 870460
oder mailen Sie an info@waagen-muetze.de

Eichinformationen

Zur Eichfrist / Auszug aus dem Mess- und Eichgesetz:

„Ein Antrag auf Eichung ist gem. § 38 Satz 1 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung über das Eichfristende hinaus ist nur auf Antrag möglich. Dies gilt nur für Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beendet ist und der Messgeräteverwender das seinerseits Erforderliche zur Durchführung der Eichung getan hat.“

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.

b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.

c) Zu amtlichen Zwecken.

d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.

e) In der Heilkunde

 

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäischen Union).